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Bildungskarenz


Die Bildungskarenz ist ein AMS Förderungsprogramm, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, qualifizierte ArbeitnehmerInnen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu karenzieren und in der Karenzzeit weiterzubilden. Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz (Rahmenfrist) angetreten werden.

Anspruch haben alle ArbeitnehmerInnen, die mindestens ein halbes Jahr ununterbrochen beim selben Dienstgeber beschäftigt sind.

Ab dem 1. Jänner 2012 wird für Bildungskarenzen wieder eine Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr vorausgesetzt. Auch wird die Mindestdauer eines Teils der Bildungskarenz wieder drei Monate statt zwei Monate betragen.

Während der Bildungskarenz erhält die karenzierte Person vom AMS Weiterbildungsgeld. In dieser Zeit besteht überdies Kranken- sowie Unfallversicherungsschutz. Die Bildungsmaßnahme muss nachweislich ein Ausmaß von 20 Wochenstunden beinhalten.

Die RGC Bildungskarenzprogramme sind grundsätzlich für eine dreimonatige Bildungskarenz ausgelegt.

Nähere Informationen unter www.ams.at.