Projektmanagement Logo
Projektmanagement Login

Ausbildungsförderungen


Investitionen in Aus- und Weiterbildung schaffen Know How im Unternehmen und eine höhere Qualifikation der MitarbeiterInnen. Zahlreiche Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung bei entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die angeführte Auflistung gibt einen Überblick über die möglichen Förderungen, weiters kann auf der Datenbank von Kursfoerderung.at nach spezifischen Förderungen gesucht werden.


AMS

Das AMS bietet – je nach Bundesland - unterschiedliche Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen, z.B.:

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF

 


WAFF

Die ROLAND GAREIS CONSULTING ist anerkannter Bildungsträger des waff. Der waff bietet zahlreiche Förderungen für unterschiedliche Zielgruppen.

PISA PLUS
Personalentwicklung im Bereich Sachgüterproduktion und produktionsnahe Dienstleistungen
Personalentwicklung im Bereich Soft Skills
Personalentwicklung im Bereich interkulturelle Kompetenz
Weiterbildungskonto
Bildungsbonus
Weiterbildungs-Tausender

 

 

Wirtschaftsservice Burgenland

Die Wirtschaftsservice Burgenland AG hilft, Wirtschaftstreibende optimal zu unterstützen.

Land Burgenland

Das Land Burgendland hilft, die Mobilität der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmerinnen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen.

AK Kärnten

ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und sich beruflich weiterbilden oder ein Praktikum absolvieren, werden vom Land Kärnten unterstützt.

Bildungsscheck

 

 

AK Vorarlberg

Die AK Vorarlberg bietet eine Bildungsförderung für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben und wieder in das Berufsleben einsteigen wollen.

Startkapital 

 

 

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Die SFG vergibt als maßnahmenverantwortliche Stelle Fördermittel des Landes Steiermark sowie kooperative Zuschüsse aus EU und Bundesmittel.

QPlus

Zukunfts!Reich

 


Steuertipps

Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung
§ 4 EstG - durch das Steuerreformgesetz 2000 geändert - regelt, dass Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung steuerlich absetzbar sind. Das gilt nur, wenn die Seminare mit dem bis dato ausgeübten (art)verwandten Beruf zu tun haben.
 
Unselbständige Erwerbstätige

Diese Personen können ihre Weiterbildungskosten im Sinne von Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen. UnternehmerInnen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren, können einen Bildungsfreibetrag von bis zu 20 % der angelaufenden Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind.
 
Anhebung des Bildungsfreibetrages

Der Bildungsfreibetrag, der Investitionen von Betrieben in "human-capital" fördert, beträgt 20 %. Mit der Förderung der Investitionen in die Weiterbildung der MitarbeiterInnen will man den Ausbildungsstand der Belegschaft verbessern. Die österreichischen Betriebe sollen damit ihre Position im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken können.
Die Bildungsprämie von 6 % steht für Aufwendungen zu, für die auch der 9%-ige bzw. jetzt 20 %-ige Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen werden kann. Von diesen Aufwendungen kann entweder der Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie oder in wahlfreiter Kombination für einen Teil der Aufwendungen der Bildungsfreibetrag und für den anderen Teil die Bildungsprämie in Anspruch genommen werden. Die Ausschlussregelung bewirkt lediglich, dass für ein und dieselben Aufwendungen nicht zusätzlich zum Bildungsfreibetrag die Bildungsprämie zusteht.